Düsseldorf - Um ihre Kunden vor unbeabsichtigt langen Verbindungen zu schützen, müssen Telefonnetzbetreiber laut Auskunft von ARAG-Experten 0190-Gespräche allerdings nach einer Stunde unterbrechen. Dies ist eine so genannte Nebenpflicht aus dem Telefondienstvertrag.
Die ARAG-Experten verweisen in diesem Zusammenhang auf einen konkreten Fall, in dem ein Kunde für ein 68 Stunden dauerndes 0190-Gespräch über 6.000 Euro zahlen sollte. Der Betroffene wehrte sich gegen die Rechnung mit der Begründung, er habe die Servicenummer nur kurz nutzen wollen, die Verbindung dann aber versehentlich nicht korrekt beendet. Die Richter hatten ein Nachsehen. Statt der vier stelligen Summe musste er lediglich die Kosten für eine Stunde Gespräch bezahlen, also rund 111 Euro. Begründung: Um unbeabsichtigte Kosten für den Kunden zu vermeiden, muss ein Netzbetreiber Schutzvorkehrungen treffen und die Verbindung automatisch nach einer Stunde unterbrechen. Dies entspreche dem redlichen Geschäftsverkehr. Dabei verwiesen die Richter auf eine entsprechende Anweisung der Regulierungsbehörde für Post und Telekommunikation aus März 2000 (OLG Hamm, AZ: 19 U 41/02).
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Ruf mich an!
Seit Jahresbeginn hat die Einführung von 0900-Rufnummern für Sprachmehrwertdienste begonnen. Sie sollen die 0190-Rufnummern schrittweise bis zum 31.12.2005 ablösen. Mit der neuen Vorwahl kann der Verbraucher zwar nach wie vor die selben Services in Anspruch nehmen wie beispielsweise Infodienste, Unterhaltung oder Erotik. Aber der ohnehin schon hohe Preis für diese Anrufe könnte sogar noch steigen.
ARAG-Experten verraten den Grund: Konnte man bislang an der Ziffer, die der Vorwahl folgte, erkennen, wie viel die Gesprächsminute kostete, gilt dies bei der neuen 0900er-Vorwahl nicht mehr. Diese Ziffer gibt künftig nur noch Aufschluss darüber, welche Art des Dienstes angeboten wird. Anbieter bestimmen den Tarif selbst, so dass künftig größere Summen für einen kurzen Anruf normal werden könnten. Zwar ist bei den 0900er-Gesprächen vorgeschrieben, die Gebühren zu Beginn des Gesprächs kostenfrei anzusagen, doch ARAG Experten raten zur Vorsicht.
Auch bei den 0190er-Nummern gibt es zahlreiche Bestimmungen, die immer wieder umgangen werden. Wer sich vor bösen Überraschungen bei der Telefonrechnung schützen will, dem raten ARAG Experten zu einer Telefonsperre für 0190er- bzw. 0900er-Nummern, die für ein paar Euro bei der Telekom beantragt werden kann. Allerdings können nach der Sperrung auch die Service-Nummern seriöser Dienste wie beispielsweise die von Verbraucherzentralen nicht mehr angerufen werden.
Vorsicht Abzocker
Die Tricks der Telefonabzocker sind vielfältig. Daher raten ARAG Experten zur besonderen Vorsicht, sobald 0190er- oder 0900-Nummern im Spiel sind. Die Gewinnspielmasche, bei der hohe Gewinne zugesagt werden, wenn man sich unter der angegebenen 0190er-Nummer meldet, ist mittlerweile bekannt. Der Rechnungsversand dagegen ist neu: Dabei werden frei erfundene Rechnungen oder Mahnungen verschickt, auf denen eine 0190er-Nummer für Rückfragen steht. Der Griff zum Hörer ist hier vorprogrammiert, um sich über die ungerechtfertigte Mahnung zu beschweren – währenddessen tickt die Gebührenuhr.
Besonders tückisch ist die Masche der Nummer vom Amt: Betrügerische Anbieter beantragen Anschlüsse, die den Anschein offizieller Gemeindeeinträge erwecken. Was sich dahinter verbirgt, ist jedoch nichts weiter als eine Bandansage, die auf eine 0190er-Nummer verweist: Und dort erhält der Anrufer dann langatmige allgemeine Tipps für Behördengänge, für die er 1,83 Euro pro Gesprächsminute zahlt.
Quelle: Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungs-AG (ARAG)
Foto: Alcatel
eingesandt von: Terhi Varkila am 20.03.2003 14:37 Uhr
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