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CallYa-JuniorKarte |
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Egal, ob auf dem Weg zum Schulbus, auf der Nachhausefahrt mit dem Fahrrad oder unterwegs zum Sport am Nachmittag: Mit der CallYa-JuniorKarte können sich die Kleinen immer bei Papa oder Mama melden, selbst wenn das Prepaidkonto kein Guthaben mehr aufweist. Die kostenlosen Anrufe zum Inhaber der Hauptkarte sind jederzeit möglich. So müssen sich die Eltern nicht mehr sorgen, wenn unerwartet eine Unterrichtsstunde ausfällt, der Fahrradreifen platt ist oder sich das Kind in irgendeiner Situation unsicher fühlt. Umgekehrt haben die Eltern die Sicherheit, dass sie ihre Kinder unterwegs anrufen können.
Die CallYa-JuniorKarte bietet aber noch weitere Vorteile: Bei der CallYa-JuniorKarte legen die Eltern vorab das monatliche "Handy-Taschengeld" von 10, 25 oder 50 Euro für Sohn oder Tochter fest, das jeweils am Anfang des Monats automatisch per Lastschriftverfahren vom Bankkonto ab- und der JuniorKarte aufgebucht wird. Viele kostenpflichtige Service-Nummern, zum Beispiel Angebote mit den Vorwahlen 0190, 0900, 0137 und 0138 sind von vornherein gesperrt. Außerdem können die Eltern Dienste wie Premium-MMS und Auslandstelefonie (Roaming) zusätzlich sperren. Dies hält nicht nur die Kosten im Griff, sondern bietet darüber hinaus Schutz vor jugendgefährdenden Inhalten.
Auch der Tarif, der der CallYa-JuniorKarte zugrunde liegt, schont das Portemonnaie: Die Gesprächsminute für nationale Standardgespräche ins deutsche Vodafone-Netz und Festnetz kostet rund um die Uhr nur 30 Cent, für Telefonate in andere Mobilfunknetze werden 50 Cent berechnet. Eine SMS – bei Kindern und Jugendlichen sehr beliebt – kostet nur 15 Cent. Anrufe zur Mailbox, zur Abfrage des Guthabenkontos und zu den Notrufnummern 110 und 112 sind gratis. Nicht aufgebrauchtes Guthaben wird in den Folgemonat übertragen.
Voraussetzung für den Erwerb der CallYa-JuniorKarte ist, dass die Eltern oder Erziehungsberechtigten über einen Laufzeitvertrag bei Vodafone verfügen und dem Lastschriftverfahren zustimmen. Für die Aufladung des Handy-Taschengeldes gilt lediglich eine Mindestlaufzeit von 3 Monaten. Wird die Einzugsermächtigung für das Handy-Taschengeld widerrufen, wird der CallYa-Vertrag in den Tarif CallYa Basic umgestellt. Kunden, deren Kinder bereits eine CallYa-Karte von Vodafone nutzen, können diese kostenlos unter Beibehaltung der Rufnummer in eine CallYa-JuniorKarte umstellen lassen. Pro Hauptkarte können zwei CallYa-JuniorKarten freigeschaltet werden.
Quelle: Vodafone
eingesandt von: Terhi Varkila am 14.08.2006 12:43 Uhr
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