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Autofahren mit dem Handy am Ohr verboten

So schützt der Autofahrer sich vor Strafe: Beide Hände ans Steuer und Headset auf

Hürth - Auf Deutschlands Straßen passiert es täglich: Gleichzeitig Autofahren und mit dem Handy am Ohr telefonieren. Wer dabei erwischt wird, zahlt derzeit ein Regelbußgeld von 30 Euro. Kracht es dabei, ist gar mit dem Verlust des Versicherungsschutzes zu rechnen.

Erlaubt beim Autofahren sind HeadsetsErlaubt beim Autofahren sind Headsets. Laut Paragraf 23, Absatz 1a der Straßenverkehrsordnung ist dem Fahrzeugführer „die Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons untersagt, wenn er hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnimmt oder hält.“ „Hat der Fahrer beide Hände am Steuer und telefoniert per Headset ist das aber erlaubt“, erläutert Dieter Mischke, Rechtsanwalt in Hürth die Verordnung. „Gewählt wird dabei über die Sprachwahl-Funktion, die Gesprächsannahme geschieht über die automatische Rufannahme.

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Headsets gibt es in unterschiedlichen Ausführungen. So stellt Plantronics, der weltweit führende Hersteller von Communications-Headsets, verschiedene Modelle her: etwa das MX150, eine schnurgebundene Knopf-im-Ohr-Version oder das Bluetooth-Headset M3000. Dieses eignet sich besonders fürs Autofahren, da kein lästiges Kabel mehr stört.

Die Bundesregierung plant derzeit eine Verschärfung der Verordnung, wonach mit einer Erhöhung des Regelbußgeldes auf 40 Euro und einem Punkt in Flensburg zu rechnen ist. Dies kann Rechtsanwalt Mischke bestätigen, allerdings muss das Gesetz noch durch den Bundestag, und auch der Bundesrat muss zustimmen. „Das kann dauern, möglicherweise ist erst im Frühjahr mit einem schärferen Gesetz zu rechnen.“

Aber auch dann gilt, beide Hände ans Steuer und Headset auf! Und wer wichtige Telefonate zu führen hat, sollte die nächste Parkmöglichkeit aufsuchen und dann in Ruhe mit dem Headset telefonieren.

Quelle: Plantronics 

eingesandt von: Terhi Varkila am 25.10.2003 12:11 Uhr

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