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connect: Schuldenfalle Handy

Mit Teenie-Tarifen ziehen Eltern die Kostenbremse

spezielle Teenie-Tarifen Stuttgart - Klingelton-Downloads, Flirtlines oder TV-Votings – immer mehr Jugendliche geraten über verlockende Service-Angebote für das Handy in die Schuldenfalle. Laut dem Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen (BDIU) stehen die Teenies im Durchschnitt mit 450 Euro inder Kreide. Die gute Nachricht: Mit speziellen Teenie-Tarifen der Mobilfunk-Anbieter bekommen Eltern die Kosten ihrer Sprösslinge in den Griff. Darüber berichtet "connect", Europas größtes Magazin für Telekommunikation, in seiner aktuellen Ausgabe (Heft 06/2005, EVT: 19. Mai).

Bei T-Mobile heißt der spezielle Tarif für Jugendliche "CombiCard Teens", bei Vodafone "CallYa Junior". Beide sind nur als Zusatz zu einem Laufzeitvertrag eines Elternteils zu haben. Die Anwahl teurer Service-Nummern (0190, 0900, 0137, 0138 etc.) ist jeweils automatisch gesperrt. Wem das nicht ausreicht, der kann auch die WAP-Nutzung sowie teure Telefonate ins und im Ausland untersagen. Weiterer Vorteil: Die Eltern entscheiden, welchen Betrag ihr Nachwuchs pro Monat vertelefonieren darf. Pluspunkt: Die Abfrage der Mobilbox ist bei beiden Angeboten gratis und der SMS-Versand mit 15 Cent pro Nachricht vier Cent günstiger als üblich.

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Wer keinen Handy-Vertrag besitzt oder abschließen möchte, dem rät "connect" zu einer Prepaid-Karte der Anbieter Schwarzfunk oder Tchibo. Im Schwarzfunk-Tarif kosten netzinterne Gespräche nur 25 Cent pro Minute. SMS können innerhalb des gleichen Netzes für 12 Cent verschickt werden, aber auch in Fremdnetze ist eine SMS mit 15 Cent preiswert. Nachteil: Eine Sperrung von 0190er-Nummern muss beantragt werden. Im Tchibo-Tarif sind 0190-0 und 0190-8-Nummern automatisch gesperrt. Dafür ist der Gesprächspreis mit durchgängig 35 Cent pro Minute höher.

Für Renate Künast, Bundesministerin für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft, reichen diese Maßnahmen einzelner Anbieter nicht aus. Die Ministerin im "connect"-Interview: "Wir bereiten derzeit eine Reihe von Änderungen und Ergänzungen des Telekommunikationsgesetzes vor, die die Informationspflichten der Anbieter zu Gunsten der Kunden erhöhen." Das Gesetz, das unter anderem die Service-Anbieter bei ihrer Werbung zu einer gut lesbaren Preisangabe verpflichtet, soll laut Künast im Sommer 2005 in Kraft treten.

Quelle: connect Telekomm.magazin
Foto: Vodafone

eingesandt von: Terhi Varkila am 19.05.2005 12:52 Uhr

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