Stuttgart - Sicherheitsrisiko Bürokommunikation: Während das missbräuchliche Mithören vor einigen Jahren noch mit einer hohen Gefahr des Ertapptwerdens verbunden war, ist der große Lauschangriff des Chefs heute leichter denn je. Wie das Telekommunikationsmagazin "connect" in seiner aktuellen Ausgabe berichtet, muss heute längst keine Leitung mehr physisch angezapft werden, die Nutzung integrierter Sonderfunktionen der zumeist digitalen Telefonanlagen genügt.
Beispiel Konferenzschaltung: Die Nutzung eines einfachen Telefons ohne Display oder ein Schnurlostelefon eines Drittherstellers ermöglichen es, nach dem Durchstellen einer Konferenzschaltung nicht aufzulegen, sondern weiter mitzuhören, ohne dass es bemerkt wird. Auch das "Direktansprechen" zwischen Chef und Sekretärin eignet sich zum Missbrauch: Auf Tastendruck hat der Chef eine direkte Verbindung zum Lautsprecher im Büro seiner Sekretärin. Aufleuchtende Lämpchen und ein Hinweiston, der die Verwendung des "Direktansprechens" signalisiert, können für das unerlaubte Mithören durch Manipulationen an Hard- und Software leicht ausgeschaltet werden.
Während dem Lauscher in der Arbeitswelt für das unerlaubte Mithören Strafen bis zu drei Jahren Haft drohen, wird derzeit die staatliche Telefonüberwachung trotz heftiger Aufschreie von Datenschützern enorm ausgebaut. Jeder Betreiber eines öffentlichen Telekommunikationsnetzwerkes ist verpflichtet, den Ermittlungsbehörden auf Anordnung das Mithören zu ermöglichen. Diese Option wird gern genutzt: So ist die Zahl der angeordneten Telekommunikations-Überwachungsmaßnahmen von knapp 3.700 im Jahr 1995 auf nahezu 20.000 im Jahr 2001 gestiegen. Bei vielen Abhöraktionen wird dabei etwa über einen Zeitraum von drei Monaten ein Telefonanschluss angezapft. Laut "connect" gilt es daher als sicher, dass mehrere Hunderttausende oder gar Millionen Bürgerinnen und Bürger Jahr für Jahr mindestens einmal abgehört werden.
eingesandt von: Sven van der Stok am 26.06.2002 13:38 Uhr
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