Berlin - Eltern brauchen die Handy-Rechnung ihrer Kinder nicht zu zahlen, wenn die Kinder minderjährig sind und den Mobilfunk-Vertrag auf eigene Faust abgeschlossen haben. Minderjährige zwischen sieben und 18 Jahre brauchen die Einwilligung ihrer Eltern, damit der Vertrag wirksam wird, schreibt der Tagesspiegel unter Berufung auf die Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Brandenburg, Sabine Fischer (Montagsausgabe).
Stimmen die Eltern dem Vertragsschluss nicht zu, bleiben die Anbieter auf den Kosten für den monatlichen Grundpreis und den Verbindungsentgelten sitzen. Nach Erfahrungen aus der Beratungspraxis gehören Handy-Verträge zu den häufigsten Gründen für eine Verschuldung von Familien.
Quelle: Der Tagesspiegel
eingesandt von: Terhi Varkila am 08.11.2004 09:42 Uhr
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