Stuttgart (hg) – Schlapper Akku, Software-Probleme, Display-Fehler: Moderne Handys sind weitaus empfindlicher als die Geräte der ersten Stunde. Doch was tun, wenn das Handy streikt? Verbraucherberater Xonio informiert, was im Garantiefall zu beachten ist, wie der Käufer zu seinem Recht kommt, wo Gewährleistung und Garantie an ihre Grenzen stoßen und wie Sie sich unter Umständen selbst helfen können.
Der Handy-Tod ereilt die modernen Geräte immer öfter – weil die Technik immer komplexer wird: Mehr als jedes zehnte im Umlauf befindliche Handy fällt während der Garantiezeit unangenehm auf. Das sind allein in Deutschland zwischen acht und zehn Millionen Geräte. Manchmal sorgt schon ein einfaches Software-Update für Abhilfe. Aber bei mechanischen Defekten oder sonstigen Störungen im Innenleben muss der Reparatur-Profi ran. Entscheidende Frage dabei: Wer kommt für den Schaden auf? Und was muss der Verbraucher beachten, um zu seinem Recht zu kommen?
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Zunächst: Macht das gute Stück bereits innerhalb der ersten sechs Monate nach Kauf schlapp, ist alles im grünen Bereich. Denn in dieser Zeit genießt der Handy-Käufer gegenüber seinem Verkäufer die vollen Gewährleistungsrechte. Das heißt: Im Streitfall muss der Händler nachweisen, dass das Gerät beim Verkauf noch keinen Mangel aufwies. Danach allerdings kehrt sich die Beweislast um: Der Käufer muss belegen, dass der Fehler schon zum Verkaufszeitpunkt vorlag.
Zwei Paar Stiefel: Gewährleistung und Garantie
Oft gehört, selten korrekt dargestellt: Spricht der Verkäufer von 24 Monaten Garantie aufs neue Handy, meint er damit in aller Regel etwas anderes, nämlich die gesetzliche Gewährleistung. Und die hat sich in der Praxis meist schon nach sechs Monaten erledigt – siehe oben. Dennoch: Grundsätzlich kann der Verbraucher bei einem mangelhaften Produkt die Gewährleistung innerhalb von zwei Jahren nach Kauf gegenüber seinem Händler geltend machen. Xonio-Chefredakteur Uwe Baltner: "Der Handy-Kunde sollte in diesem Fall selbstbewusst auftreten und sich nicht vom Verkäufer mit dem Hinweis auf den Hersteller abwimmeln lassen."
Neben der gesetzlichen Gewährleistung gibt es die Herstellergarantie – eine freiwillige, zeitlich beschränkte Leistung. Sie deckt genau definierte Garantiefälle ab und berücksichtigt Material-, Konstruktions- oder Fabrikationsfehler. Nokia etwa gewährt auf die Funktionsfähigkeit seiner Handys und Akkus eine Garantie von zwölf Monaten. Andere Hersteller wie Siemens oder Motorola sagen eine Dauer von zwei Jahren zu – allerdings nur fürs Mobiltelefon; für den Akku erlischt die Garantie schon nach sechs Monaten.
Egal ob gesetzliche Gewährleistung oder Herstellergarantie – wer auf Nummer sicher gehen will, dem raten die Xonio-Experten, seine Ansprüche schriftlich per Einschreiben mit Rückschein geltend zu machen. Denn im Streitfall sind mündliche Abreden, Telefongespräche und Mails wenig beweiskräftig.
Xonio hat alle Informationen, die der Handy-Besitzer im Fall der Fälle braucht, zusammengestellt. Der Verbraucherberater erläutert detailliert die Bedingungen von Gewährleistung und Garantie, informiert über die größten Schwachstellen moderner Handys, nennt die Hotline-Nummern von Netzbetreibern und Service Providern, gibt Tipps, wie man zu seinem Recht kommt oder sich gegebenenfalls selbst hilft.
Quelle: Xonio
eingesandt von: Terhi Varkila am 03.03.2005 11:14 Uhr
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