Gewährleistungsfrist bereits ab 1. Dezember 2001 in Deutschland
München - Mit Wirkung vom 1. Dezember 2001 gilt für alle Siemens Festnetz- und Mobiltelefone bereits die neue gesetzliche Gewährleistungsfrist von 24 Monaten. Damit verdoppelt sich die bislang gültige Frist für Siemens Telefone.
Siemens Kunden können demnach schon im Weihnachtsgeschäft von dem neuen EU-Gesetz
profitieren, bevor es am 1. Januar 2002 offiziell in Kraft tritt. Die freiwillige Vorziehung der Gewährleistungsfrist ist Ausdruck der Kundenorientierung und des Qualitätsmanagements bei Siemens.
Das neue EU-weite Recht hebt die gesetzliche Gewährleistungsfrist von sechs Monaten auf grundsätzlich zwei Jahre an (§ 438 Abs. 1 Nr. 3
BGB-E). Der Käufer kann damit auch 24 Monate nach dem Kauf die mangelhafte Ware reklamieren und eine Reparatur oder einen Austausch der Ware verlangen. Bei natürlichem Verschleiß oder normaler
Abnutzung ist die Gewährleistungsfrist jedoch ausgeschlossen. Dafür können mit Wirkung vom 1. Januar auch fehlerhafte Montageanleitungen
ein Mangel sein. Zudem haftet der Verkäufer, wenn die Ware nicht die in der Werbung beschriebenen Eigenschaften aufweist.
eingesandt von: Fenna Harms am 03.12.2001 19:03 Uhr
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