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Handy im Auto: Auch ein Kopfhörer schützt nicht vor den Strafen

Wer trotz Handy-Verbots im Auto ohne fest installierte Freisprecheinrichtung telefoniert, muss ab Herbst mit erheblich höheren Strafen rechnen.

Autofahrer mit der Hand am Handy riskieren 40 Euro Bußgeld (statt 30 Euro wie bisher) plus einen Punkt im Flensburger Verkehrszentralregister. "Wir bewerten das Vergehen wie ein illegales Autorennen", betont Felix Stenschke, Pressesprecher des Verkehrsministers, gegenüber Computer easy.

Handy im AutoAuch ein preisgünstiger Kopfhörer mit Mikrofon (Headset, ab ca. 15 Euro) erfüllt nicht mehr die gesetzlichen Auflagen. Das Handy darf während des Fahrzeugbetriebs ohne feste Freisprecheinrichtung nicht benutzt werden, schon der Druck auf eine Taste ist strafbar. Auf eine Ausnahme weist Oliver Günther vom Handyhersteller Nokia hin: "Ist die automatische Rufannahme eingeschaltet, dann ist die Kopfhörer-Lösung durchaus legal."

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Auch wer in die neue teure kabellose Bluetooth-Verbindung (ab ca. 100 Euro) vom Kopfhörer zum Handy investiert hat, ist nicht vor Strafe geschützt. Computer easy empfiehlt dringend eine feste Freisprecheinrichtung mit Radiostummschaltung und externen Bedienknöpfen. Doch bevor der Kunde dafür noch einmal rund 150 Euro investiert, sollte er sich im Laden informieren, ob Handy und Freisprechanlage das gleiche Bluetooth-Profil (am besten 'Handsfree') unterstützen.

Quelle: Vogel Burda Communications

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eingesandt von: Terhi Varkila am 13.06.2003 10:52 Uhr

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