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Millennium unterliegt in drei Verfahren

- Treuhandvertrag hat vor Gericht Bestand - Ermittlungen gegen Grenz und Thoma eingestellt

Büdelsdorf - Die Millennium GmbH hat in zwei gegen Prof. Dr. Helmut Thoma sowie einem gegen den Vorstandsvorsitzenden Dr. Thorsten Grenz angestrengten Verfahren juristische Niederlagen erlitten. Demnach  hat der für die Aktien von Gerhard Schmid und der Millennium GmbH abgeschlossene Treuhandvertrag Bestand. Die aufgrund einer Anzeige der Millennium GmbH eingeleiteten Ermittlungen gegen Dr. Thorsten Grenz und Prof. Dr. Helmut Thoma wurden wegen mangelnden Tatverdachts beziehungsweise erwiesener Unschuld eingestellt.

Klage gegen Treuhandvertrag zurückgewiesen
Das Landgericht Köln hat in einer Entscheidung die Argumentation der Millennium GmbH zurückgewiesen, dass der Treuhandvertrag für die von der Millennium GmbH und  Gerhard Schmid gehaltenen Aktien sittenwidrig sei. Die im Eigentum von Sibylle Schmid-Sindram befindliche Millennium GmbH hatte vor dem Landgericht Köln eine einstweilige Verfügung beantragt, dass der Treuhänder Prof. Dr. Helmut Thoma die Veräußerung von Aktien aus dem Treuhanddepot unterlassen solle. Auch die Insolvenz des Treugebers Gerhard Schmid habe den Treuhandvertrag nicht aufgelöst. Die diversen Kündigungen des Treuhandvertrages seien allesamt unwirksam.

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Gerhard Schmid und die Millennium GmbH hatten sich vertraglich verpflichtet, ihre rund 27,9 Mio. Aktien, die ursprünglich einem Anteil von 42,42 Prozent an der Gesellschaft entsprachen, treuhänderisch verwalten zu lassen. Darüber hinaus war vertraglich vereinbart, dass der Treuhänder die Aktien aus dem Bestand der Millennium GmbH zugunsten der mobilcom AG veräußern kann, soweit diese Aktien nicht für die Schulden von Gerhard Schmid beziehungsweise Millennium den Banken verpfändet waren. Während die Banken rund 23,7 Mio. Aktien verwertet haben, hatte Thoma 4,2 Mio. Aktien veräußert, um die Verbindlichkeiten gegenüber der mobilcom AG zu reduzieren. Daraus war  mobilcom ein Erlös von rund 44 Mio. Euro zugeflossen.

Ermittlungen gegen Prof. Dr.  Thoma eingestellt
Die Staatsanwaltschaft Köln hat das aufgrund einer Strafanzeige der Millennium GmbH gegen Treuhänder Prof. Dr. Helmut Thoma eingeleitete Ermittlungsverfahren wegen „erwiesener Unschuld“ eingestellt. Die Staatsanwaltschaft hat die Anzeige  „zumindest als leichtfertig erstattete unwahre Anzeige“ gewertet und der Millennium GmbH die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen der Beschuldigten auferlegt, was in Justizkreisen als überaus ungewöhnlich gilt. Millennium GmbH hatte Thoma vorgeworfen, die bei einer Bank verpfändeten Aktien zu Unrecht verwertet zu haben, obwohl Millennium zu diesem Zeitpunkt bereits klarstellende Schreiben der betreffenden Bank vorlagen.

Dr. Thorsten GrenzErmittlungen gegen Dr. Grenz eingestellt
Die Staatsanwaltschaft Kiel hat heute mitgeteilt, dass sie die aufgrund einer ebenfalls von der Millennium GmbH erstatteten Anzeige eingeleiteten Ermittlungen gegen Dr. Thorsten Grenz ( Foto rechts) wegen mangelnden Tatverdachts eingestellt hat. Die Millennium GmbH hatte Dr. Grenz Untreue gegenüber der mobilcom AG vorgeworfen. Die Millennium GmbH hat gegen diese Entscheidung Beschwerde eingelegt, die von der Staatsanwaltschaft Kiel derzeit geprüft wird.

Quelle: mobilcom  

eingesandt von: Terhi Varkila am 11.12.2003 10:05 Uhr

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