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Missbrauch über 0190-Nummern soll verhindert werden


Neuer Gesetzentwurf der Bundesregierung

Im Kampf gegen den Missbrauch mit 0190-Nummern hat die Bundesregierung einen neuen Gesetzentwurf vorgelegt, dies berichtet heute das Magazin c't.
 Dem Entwurf liegt in erster Linie eine Änderung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) zugrunde. Ein neuer Paragraph soll alle Anbieter, denen die Nutzung einer 0190-, 0136- oder 0138-Nummer zugeteilt wurde, dazu verpflichten, bei der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) eine vor Gericht verwendbare Adresse zu hinterlassen.
Über das Internet soll die Regulierungsbehörde im Gegenzug der Öffentlichkeit eine Datenbank zur Verfügung stellen, über die die Daten der zu den Mehrwertdienstrufnummern gehörenden Anbieter abgefragt werden können. Darüber hinaus soll jeder Bürger die Möglichkeit besitzen, die genauen Kontaktdaten zu einem 0190-Anbieter telefonisch erfragen zu können. Sollte sich ein Betreiber einer Mehrwertdienstnummer weigern, genaue Kontaktdaten zur Verfügung zu stellen, kann die Regulierungsbehörde ihm die Zuteilung der Rufnummer wieder entziehen.
Auch bei der Abrechnung soll es künftig Änderungen geben. So sollen frei tarifierbare Rufnummern, wie sie beispielsweise auch die 0190-0-Anbieter nutzen, künftig pro Einwahl maximal 30 Euro berechnen dürfen. Bei einer Zeittakt-Abrechnung soll das maximale Kostenlimit bei 2 Euro pro Minute liegen. Als Taktung soll ungünstigenfalls der Minutentakt Anwendung finden. 
 
 
Quelle: Teltarif

eingesandt von: Melanie Kubinke am 19.12.2002 09:14 Uhr

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