Der Einigungsvertrag mit France Télécom („MC Settlement Agreement“), dem auch Gerhard Schmid zugestimmt hat, sieht unter anderem folgende Regelungen vor:
· Gerhard Schmid und seine Ehefrau dürfen nicht Aufsichtsrat der Gesellschaft sein oder eine Managementfunktion in der MobilCom-Gruppe übernehmen. Diese Beschränkung gilt mindestens bis zum 31. Dezember 2004, und darüber hinaus solange staatliche Bürgschaften zu Gunsten MobilCom bestehen.
· Für den Fall, dass die Millennium GmbH oder Gerhard Schmid bis zum 31. März 2003 nicht rund 71 Millionen Euro aus einem Aktien-Optionsprogramm zurückzahlen, ist der von der Millennium GmbH und Gerhard Schmid eingesetzte Treuhänder verpflichtet, sämtliche von ihm für Millennium gehaltenen MobilCom-Aktien in der Zeit vom 1. April bis 31. Dezember 2003 insoweit zu verkaufen, wie es erforderlich ist, um daraus MobilComs Ansprüche zu befriedigen. Das gilt für alle MobilCom-Aktien im Besitz von Millenium, die nicht durch Rechte Dritter belastet sind.
· MobilCom hat zugestanden, bis zum 31. Dezember 2004 nicht gegen Gerhard Schmid und die Millenium GmbH gerichtlich vorzugehen.
Diese Informationen sind Teil des Einigungsvertrags mit France Télécom. In seinen wesentlichen Punkten hat MobilCom den Inhalt in der Einladung zur Hauptversammlung und in einem Vorstandsbericht, der von den Aktionären bei der Gesellschaft angefordert werden kann, pflichtgemäß bekannt gemacht. Darüber hinaus steht der Vertrag den Aktionären zur Einsicht zur Verfügung.
Quelle: MobilCom
eingesandt von: Melanie Kubinke am 09.01.2003 09:51 Uhr
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