Büdelsdorf - Die mobilcom AG, Büdelsdorf, hat eine einstweilige Verfügung gegen den FOCUS erwirkt, durch die das Magazin zum Abdruck einer Gegendarstellung verpflichtet wird. Zugleich hat das Landgericht München I dem FOCUS in einer weiteren einstweiligen Verfügung zur Meidung eines Ordnungsgeldes von bis zu 250.000,-- € oder einer Ordnungshaft von bis zu 6 Monaten verboten, weiter zu behaupten, „für die Wahl von Dr. Dieter Vogel (Foto rechts) zum Aufsichtsratsvorsitzenden der mobilcom AG im Februar 2003 sei die Stimme des Aufsichtsrats Dr. Horst Dietz entscheidend gewesen“.
Hintergrund ist der Bericht „mobilcom – Schmids Revanche“, der in Heft 16/2004 erschienen war. Der Bericht hatte den Eindruck erweckt, Vogels Wahl sei möglicherweise nicht ordnungsgemäß erfolgt. Dieter Vogel war jedoch am 9. Februar 2003 im ersten Wahlgang, auch ohne Berücksichtigung der Stimme von Horst Dietz, mit der erforderlichen 2/3-Mehrheit ohne Gegenstimmen gewählt worden.
Quelle: mobilcom
eingesandt von: Terhi Varkila am 29.04.2004 15:45 Uhr
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