28. August 2002
Nachdem die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO in einem Gutachten vom Mai 2002 im Rahmen des Optionsgeschäfts mehrere Gesetzesverstöße des damaligen Vorstandsvorsitzenden Gerhard Schmid festgestellt hatte, forderte der Aufsichtsrat von der Millenium GmbH eine Rückabwicklung. Diese ist bislang nicht erfolgt. Die MobilCom AG erklärt den mit der Millenium GmbH geschlossenen Vertrag für nichtig und fordert die Rückzahlung der 70,9 Millionen Euro. Darüber hinaus hat die Millenium GmbH vereinbarte Sicherheiten nicht erhöht, die aufgrund des niedrigeren Kurses der MobilCom-Aktie fällig gewesen wären.
Die mehrfachen Gesetzesverstöße haben zu dieser Klage geführt und begründen damit den Verdacht der unrechtmäßigen Bereicherung. Die MobilCom behält sich weitergehende Schadensersatzansprüche gegen Gerhard Schmid und die Millenium GmbH vor.
Quelle: Mobilcom AG
eingesandt von: Sylvia Truppner am 28.08.2002 15:28 Uhr
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