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Mobilfunkvereinbarung für Nordrhein-Westfalen

Nordrhein-Westfalen beschleunigt die Verfahren zum Bau der Mobilfunknetze durch eine Änderung der Landes-Bauordnung und schließt eine Vereinbarung für mehr Vorsorge, Transparenz und Kooperation beim Netzausbau.

Nordrhein-WestfalenMinisterpräsident Peer Steinbrück hat zusammen mit Umweltministerin Bärbel Höhn die Mobilfunkvereinbarung für Nordrhein-Westfalen unterschrieben. Damit haben sich die nordrhein-westfälische Landesregierung und die Mobilfunkbetreiber E-PLUS, O2, T-Mobile und Vodafone D2 sowie der Städtetag NRW, der Städte- und Gemeindebund NRW und der Landkreistag NRW auf eine gemeinsame Vorgehensweise beim Ausbau der Mobilfunknetze verständigt.

Mit dieser Vereinbarung unterstreichen die Partner die herausragende Bedeutung der Mobilfunktechnik für Nordrhein-Westfalen. Gleichzeitig verpflichten sich die Mobilfunkbetreiber in Kooperation mit den Kommunen, das Prinzip Schutz und Vorsorge der Bevölkerung bei den elektromagnetischen Feldern des Mobilfunks anzuwenden und mit einem transparenten Verfahren zur Konfliktvermeidung und damit zu einem bedarfsgerechten Ausbau der Netze beizutragen. Die Mobilfunkvereinbarung ist das Ergebnis eines Moderationsprozesses, den die Landesregierung mit den Mobilfunkbetreibern und den kommunalen Spitzenverbänden durchgeführt hat. Auch Umweltverbände, Verbraucherzentrale, und Ärztekammer waren beteiligt und haben den Prozess positiv begleitet.

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Die gemeinsame Botschaft: "Vorsorge, Transparenz und Kooperation sind ein Schlüssel für eine erfolgreiche Strategie zum effektiven Ausbau der Mobilfunknetze in Nordrhein-Westfalen. Im Dialog mit den Beteiligten ist eine Vereinbarung für Nordrhein-Westfalen geschlossen worden, die diesen Aspekten Rechnung trägt. Die Mobilfunkvereinbarung für NRW bringt die Schutz- und Nutzinteressen beim Mobilfunknetzausbau zusammen und wird damit die allgemeine Akzeptanz der Mobilfunktechnik in Nordrhein-Westfalen erhöhen."

Mit der jetzt getroffenen Mobilfunkvereinbarung werden die bestehenden Selbstverpflichtungen auf Bundesebene für Nordrhein-Westfalen weiter konkretisiert und zusätzliche Akzeptanz verbessernde Maßnahmen eingeleitet:

1. Die Landesregierung, die Mobilfunkbetreiber und die kommunalen Spitzenverbände setzen sich für den effektiven und transparenten Ausbau der Mobilfunknetze unter Berücksichtigung von Schutz und Vorsorge ein.

2. Die Vereinbarung legt das Verfahren fest, mit dem die Einhaltung der in Wohngebieten zu beachtenden baurechtlichen Anforderungen bei der Errichtung von Mobilfunkanlagen gesichert wird.

3. Im Sinne von Schutz und Vorsorge zeigt die Vereinbarung konkrete technische Möglichkeiten beim Bau von Sendeanlagen auf.

4. Ziel ist eine zwischen Kommunen und Mobilfunkbetreibern möglichst einvernehmliche Standortfindung für Mobilfunkanlagen. Hierfür ist eine weitgehende Transparenz beim Ausbau der Mobilfunknetze in NRW und eine verstärkte Einbeziehung der Bevölkerung erforderlich. Die politisch Verantwortlichen und die Bevölkerung sollen durch die Kommunen zeitnah, sachlich und offen informiert werden. Als Formen der frühzeitigen Einbindung und Unterstützung von Politik und Verwaltung werden hierzu schriftliche Informationen, Fachgespräche, Bürgerversammlungen und moderierte Gesprächsrunden in Entscheidung der kommunalen Selbstverwaltung empfohlen.

5. Der Dialog, der zu dieser Vereinbarung geführt hat, wird fortgesetzt. Die Mobilfunkbetreiber und die kommunalen Spitzenverbände erklären darüber hinaus ihre Bereitschaft zur Mitwirkung an Gesprächen der Landesregierung zu Chancen und Risiken neuer und zukünftiger Funktechnologien.

Um den Netzausbau zu beschleunigen, wird das Verfahren für den Bau kleiner Mobilfunk-Sendeanlagen erleichtert. Die Mobilfunkbetreiber verpflichten sich, frühzeitig Kontakt mit den Baubehörden aufzunehmen, um die notwendigen Verfahrenschritte abzuklären.

Durch die Mobilfunkvereinbarung zusammen mit der zeitgleichen Vereinfachung des Baurechts wird es gelingen, sowohl die wirtschaftlichen Interessen für einen zügigen Netzausbau als auch das Interesse der Bürgerinnen und Bürger an einem transparenten Verfahren sicher zu stellen, in dem Umweltschutz und Vorsorge stets mit einbezogen werden.

Quelle: Das Landespresse- und Informationsamt  NRW

eingesandt von: Terhi Varkila am 23.07.2003 10:21 Uhr

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