Netzbetreiber erhalten ausdrückliches Lob von Minister Trittin
Der Bundesumweltminister Jürgen Trittin hat die von den Mobilfunkbetreibern abgegebene Selbstverpflichtung zum Schutz der Bevölkerung vor elektromagnetischen Feldern und möglichen gesundheitlichen Risiken des Mobilfunks in einer Pressemitteilung vom 07.12.2001 ausdrücklich begrüßt.
Aus Sicht des Bundesumweltministeriums ist besonders hervorzuheben, dass in dieser Verpflichtung folgende wesentlichen Punkte geregelt sind:
Verbesserung der Verbraucherinformationen:
Für besonders strahlungsarme Handys sollen die Hersteller ein Ökosiegel entwickeln. In Zukunft soll dieses Siegel auf dem Handy zu sehen sein. Eine solche verbraucherfreundliche Kennzeichnung trägt dazu bei, die Kaufentscheidung zu erleichtern.
Verbesserung der Kommunikation mit den Kommunen und Ländern:
Die Betreiber beteiligen die Kommunen bei den Planungen und beziehen die Kommunen verbindlich bei der Standortauswahl ein. Bei Schulen und Kindergärten werden vorrangig Alternativstandorte geprüft.
Bessere Kontrolle der Grenzwerte:
Die Einhaltung der bestehenden Grenzwerte zum Schutz vor elektromagnetischen Feldern wird stärker überprüft. Dafür wird ein Netz von Messstationen aufgebaut bzw. werden die vorhandenen Messprogramme ausgeweitet.
Aufstockung der Forschungsmittel:
Zur Erforschung möglicher gesundheitlicher Risiken des Mobilfunks unterstützen die Unternehmen das Forschungsprogramm des Bundesumweltministeriums mit 8,5 Millionen Euro. Diese Gelder werden über ein unabhängiges Gremium verwaltet und vergeben. Das Bundesumweltministerium hat seinerseits seine Forschungsanstrengungen erheblich ausgeweitet, bis 2005 stehen insgesamt 8,5 Millionen Euro zur Verfügung.
Monitoring:
Die Einhaltung der Selbstverpflichtung wird auf der Basis eines unabhängigen Gutachtens jährlich überprüft.
Quelle: Bundesumweltministerium, 07.12.2001
eingesandt von: Christian Treschan am 10.12.2001 10:50 Uhr
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