„Natürlich sind wir mit dem Urteil hoch zufrieden“, bestätigt Peter Wagner, Vorsitzender des Vorstands der debitel AG. „Damit kann debitel zukünftig als einzige Gesellschaft in Deutschland alle vier Mobilfunknetze anbieten“. Gleichzeitig warnt er in diesem Zusammenhang mit Verweis auf die bevorstehende Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG): „Es hat uns dreieinhalb Jahre gekostet, unser Recht durchzusetzen. Wahrlich ein abschreckendes Beispiel dafür, welche untragbaren Situationen entstehen, wenn die Durchsetzung von Ansprüchen gesetzlich nicht klar geregelt ist.“
Im Urteil bestätigt die 26. Zivilkammer des Landgerichts München I die Resaleverpflichtung von O2 gemäß § 4 Telekommunikations-Kundenschutzverordnung (TKV). Festgelegt werden außerdem die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, zu denen O2 mit debitel zusammenarbeiten muss: Diese müssen nach Anordnung des Gerichts in erster Linie „marktüblich“ sein, „mindestens jedoch den Konditionen entsprechen, die O2 ihrem eigenen Vertrieb einräumt“.
„Das Urteil stellt nicht nur einen haushohen Sieg für debitel dar, es ist auch von großer Bedeutung für die gesamte Mobilfunkbranche, insbesondere natürlich für die Service Provider“, ist sich Peter Wagner sicher. debitel geht davon aus, dass der Vertrag in seinen Einzelheiten kurzfristig abgeschlossen wird. Das Unternehmen wird sein Produktportfolio dann auch um O2-Produkte ergänzen. debitel wird damit als einziges Unternehmen in der Lage sein, ihren Kunden zukünftig die Produkte aller deutschen
Mobilfunknetzbetreiber, T-Mobile, Vodafone D2, E-Plus und O2, anzubieten.
Die Historie der ‚unendlichen Geschichte‘ in Kürze, denn debitel versucht seit Juni 1999 für O2 (damals noch VIAG Interkom) als Service Provider tätig zu werden:
§ Im Februar 2000 wurde die erste Klage beim Landgericht München eingereicht. Gleichzeitig wurde die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) aufgefordert, den Resale-Anspruch der debitel durchzusetzen.
§ Die RegTP stellte zwar die Verpflichtung von O2 fest, sah sich aber nicht in der Lage, diesen Anspruch durchzusetzen.
§ Im Februar 2001 verfügte das Landgericht München, dass sich die Unternehmen über eine Zusammenarbeit einigen sollten.
§ Erst danach zeigte sich O2 zu Gesprächen bereit. Es konnte jedoch keine Einigung erzielt werden.
§ debitel nahm deshalb im April 2002 den Prozess vor dem Landgericht München I wieder auf. In der mündlichen Verhandlung vom 14.11.2002 gab der Vorsitzende Richter den Parteien bis zum 23.12.2002 Zeit, einen Vertrag abzuschließen. Da bis zu diesem Termin mit O2 keine Einigung möglich war, verkündete das Gericht am 23.01.2003 das oben erwähnte Urteil.
Quelle: Debitel
eingesandt von: Melanie Kubinke am 26.01.2003 09:11 Uhr
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