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Preisdumping: Telekom muss Preise erhöhen


RegTP beanstandet TDN- und VPN-Verträge der Telekom mit Großkunden

Drei Jahre nach ersten Beschwerden der Wettbewerber hat die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) nun in zwei Verfahren (Beschlüsse vom 9. Dezember und vom 16. Dezember 2002) Dumpingpreisangebote der Deutschen Telekom angegriffen. Im Rahmen von so genannten TDN- bzw. T-VPN-Verträgen für Sprachtelefondienst hatte die Telekom Großkunden günstige Tarife angeboten, und sie damit Wettbewerbern abspenstig gemacht, die keine vergleichbaren Konditionen anbieten konnten. TDN steht für "Telekom Designed Network", T-VPN für "Telekom Virtual Privat Network". In beiden Fällen handelt es sich um geschlossene Benutzergruppen, innerhalb derer günstigere Verbindungspreise angeboten werden dürfen, als die RegTP es der Telekom eigentlich gestattet. Das soll jetzt anders werden: Bis zum 1. April 2003 muss die Telekom nun die von der RegTP beanstandeten Verträge anpassen und Preiserhöhungen vornehmen.
      Jürgen Grützner, Geschäftsführer des Verbandes für Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten e.V. (VATM): "Schon vor vielen Monaten haben wir vor den 'Billig-Verträgen' mit der DTAG gewarnt. Jetzt zeigt es sich, dass die Wettbewerber zu Recht die Dumpingpreise der DTAG beanstandet hatten. Wir sind froh, dass die Regulierungsbehörde nun klare Worte gefunden hat und bereit ist, unzulässige Angebote an Geschäftkunden aus dem Markt zu nehmen. Auch eine Bevorzugung von bestimmten Geschäftskunden gegenüber Privatkunden durch die DTAG kann so vermieden werden. Letztlich ist dies auch ein wichtiger Meilenstein, Verdrängungswettbewerb zu verhindern. Wir werden abwarten müssen, ob die Telekom versuchen wird, auch diese für den Wettbewerb wichtige Entscheidung des Regulierers gerichtlich zu stoppen. Die Entscheidung der Regulierungsbehörde öffnet den Weg für mehr Rationalität im Markt und fairen Wettbewerb."

Quelle: Teltarif

eingesandt von: Melanie Kubinke am 24.12.2002 13:59 Uhr

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