Stuttgart - Ab dem 1. November 2002 muss sich kein Mobilfunkkunde mehr an seinen bisherigen Anbieter binden und schlechte Konditionen in Kauf nehmen, nur weil er seine Rufnummer behalten will. Damit der Wechsel klappt und die alte Rufnummer nicht an den bisherigen Anbieter zurückfällt, rät das Telekommunikationsmagazin "connect" (Ausgabe 10/2002, EVT 19. September), mindestens zwei Wochen vor Ablauf des alten Vertrages einen Antrag auf Rufnummernmitnahme bei dem neuen Anbieter zu stellen. Sofern der alte Anbieter ein Entgeld für die Mitnahme der Rufnummer verlangt, kann der Kunde versuchen, dass der neue Anbieter diesen Betrag übernimmt. Ein gesetzlicher Anspruch auf diese Erstattung besteht jedoch nicht.
Auch als Prepaid-Kunde kann der Kunde seine Rufnummer ab dem Stichtag mitnehmen - vorausgesetzt, es ist kein SIM-Lock-Handy. Wichtig: Der Kunde muss beim alten Anbieter eine Verzichtserklärung abgeben - quasi als Pendant zur Kündigung bei Laufzeitverträgen. Damit die richtigen Daten in der zentralen Rufnummerndatenbank gespeichert werden können, sollte der Kunde am besten seine letzte Telefonrechnung mitbringen - denn im sogenannten Portierungsantrag müssen die Daten exakt mit den bisherigen übereinstimmen. Auch die Mailbox wechselt automatisch mit. Wer allerdings Sprach-, Fax und Datendienste weiter nutzen möchte, muss das unbedingt auf dem Antrag vermerken, so "connect". Ansonsten kann der neue Betreiber diese Dienste nur mit neuer Rufnummer zur Verfügung stellen.
Endet der bisherige Mobilfunkvertrag vor dem 1. November 2002, besteht kein Anspruch auf Mitnahme der Rufnummer. Dann hilft nur, den bestehenden Vertrag zu verlängern. Für D-Netz-Nutzer empfiehlt "connect", auf Prepaid umzustellen. Auf diese Weise fällt keine Grundgebühr an. Bleibt der Nutzer mit seinem neuen Anschluss im gleichen Netz, können Anrufe sogar kostenlos von der alten zur neuen Nummer umgeleitet werden.
eingesandt von: Terhi Varkila am 18.09.2002 15:04 Uhr
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