eine Seite zurück diese Seite zu den Favoriten hinzufügen diese Seite per E-Mail weiterempfehlen Volltext-Suche diese Seite ausdrucken zurück zur Startseite

Stellungnahme der Millenium GmbH zur MobilCom-Pressemitteilung

Vorstand und Aufsichtsrat der MobilCom versuchen Aktionäre und Öffentlichkeit zu täuschen - Bundeskanzler bestätigte Schadensersatzansprüche der MobilCom AG gegen France Telecom

Stellungnahme der Millenium GmbH zur Pressemitteilung der MobilCom AG vom 7. Mai 2004

France TelecomMit der Pressemitteilung vom 7. Mai 2004 behaupten Vorstand und Aufsichtsrat der MobilCom AG die von einer Aktionärsgruppe angestrebte Schadensersatzklage gegen France Telecom sei chancenlos, weil dem Unternehmen durch France Telecom kein Schaden entstanden sei und das Unternehmen von France Telecom nicht beherrscht wurde. Die Millenium GmbH sieht das als einen dreisten Versuch die Aktionäre und die Öffentlichkeit zu täuschen.
  
Schadensersatzansprüche vom Bundeskanzler bestätigt
Bundeskanzler Gerhard Schröder hatte am 16. September 2002 in einer Pressemeldung des Kanzleramtes die "ausgezeichnete Rechtslage" der MobilCom hervorgehoben und weiter ausgeführt "Mobilcom hat hohe Schadensersatzansprüche gegen seinen früheren Partner France Telecom."
  
UMTS - Aufwendungen nicht vollständig ersetzt
Die Bilanzen der MobilCom AG der Jahre 2000 bis 2002 zeigen, dass für die Sparte UMTS insgesamt mehr als 10 Milliarden EUR aufgewendet wurden, wovon rund 9,9 Milliarden EUR alleine auf Sonderabschreibungen in Folge der Einstellung der UMTS - Aktivitäten im Jahr 2002 entfallen. France Telecom hat davon lediglich 7,1 Milliarden EUR auf dem Wege einer Schuldenübernahme ersetzt, so dass der MobilCom AG mehr als 3 Milliarden EUR ihrer UMTS - Aufwendungen nicht ersetzt wurden. Der Jahresabschluss 2002 weist deshalb einen Verlust von mehr als 3 Millarden EUR aus.
  
MobilCom war von France Telecom abhängig
Im März 2000 hat die MobilCom AG einen Kooperationsvertrag (CFA) mit der France Telecom und dem MobilCom - Gründer abgeschlossen. Damit hat sich das Unternehmen verpflichtet ein Mobilfunknetz zu errichten und sich zugleich den Entscheidungen der France Telecom unterworfen. France Telecom und Orange haben in einer Presseerklärung am 28. Februar 2002 diese Unterwerfung öffentlich bestätigt. Mobilcom war also nicht nur finanziell, sondern auch aufgrund der Regelungen im Kooperationsvertrag (CFA) von der France Telecom abhängig. Die von der Aktionärsgruppe für die Schadensersatzklage bemühte aktienrechtliche Bestimmung des § 317 AktG stellt gerade auf eine derartige Abhängigkeit ohne Beherrschungsvertrag ab.
  
Kaufpreis für Beteiligung nicht anrechenbar
Im November 2000 hat die France Telecom für einen Kaufpreis von 3,7 Milliarden EUR im Wege einer Kapitalerhöhung 18,6 Millionen MobilCom - Aktien und somit einen Anteil von 28,5 % erworben. France Telecom ist auch heute noch im Besitz dieser Beteiligung. Es ist völlig absurd, den im Jahr 2000 entrichteten Kaufpreis für eine Beteiligung auf einen im Jahr 2002 verursachten Schaden anrechnen zu wollen, wie dies in der Pressemitteilung der MobilCom AG suggeriert wird.
  
Dubioses Schreiben des MobilCom - Anwalts Dr. v. Dalwigk
Die Pressemitteilung der MobilCom basiert auf einer anwaltlichen Stellungnahme, unterzeichnet vom MobilCom - Anwalt Dr. v. Dalwigk. Millenium bezweifelt, dass eine "Rechtsanwaltsgesellschaft GmbH" in der Lage ist, die im Kern der Stellungnahme enthaltenen Aussagen und Wertungen über Geschäftspläne und Marktchancen zu UMTS seriös zu treffen. Millenium weist darauf hin, dass Herr Dr. v. Dalwigk nach eigenen Angaben im Auftrag der Bundesregierung an der Auflösung des Kooperationsvertrages (CFA) maßgeblich mitgearbeitet hat und somit praktisch zu seiner eigenen Arbeit Stellung nimmt. Millenium schließt nicht aus, dass die anwaltliche Stellungnahme von einer "Rechtsanwaltsgesellschaft GmbH" und nicht wie üblich von einem Anwalt persönlich erstellt wurde, um möglicherweise die Haftung für diese Stellungnahme zu begrenzen.
  
Dr. v. Dalwigk ist im Übrigen in das strafrechtliche Ermittlungverfahren der Staatsanwaltschaft Flensburg gegen Verantwortliche der MobilCom AG wegen versuchten Prozessbetruges und Urkunfenfälschung verstrickt. Wie das Nachrichtenmagazin Focus berichtete, untersucht dieses Ermittlungsverfahren die Umstände der Machtübernahme durch den Aufsichtsratsvorsitzenden Dr. Dieter Vogel.

Anzeige

Base

Weitere Infos auch im Internet unter www.mc-sonderpruefung.de

Quelle: Millenium GmbH

eingesandt von: Terhi Varkila am 10.05.2004 11:53 Uhr

« vorherige |  News-Startseite |  aktuelle Nachrichtennächste »  ]