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Strahlenschutzkommission: Geltende Grenzwerte sind ausreichend

Die Strahlenschutzkommission veröffentlichte zwei Stellungnahmen zum Forschungsstand über Auswirkungen hochfrequenter elektromagnetischer Felder

Strahlenschutzkommission: Geltende Grenzwerte sind ausreichendEine Vielzahl von Studien beschäftigt sich mit den Wirkungen hochfrequenter Felder auf das menschliche Erbgut. Auf Basis der bisher vorliegenden Forschungsergebnisse verabschiedete die Strahlenschutzkommission (SSK) eine neue Stellungnahme. Die Experten kommen zu der Einschätzung, dass die Ergebnisse der vorliegenden Untersuchungen insgesamt keine Hinweise auf eine gesundheitsgefährdende Wirkung hochfrequenter elektromagnetischer Felder geben. Deshalb geht die Kommission davon aus, dass die geltenden Grenzwerte ausreichend sind.

In einer weiteren Stellungnahme bewertet die SSK den aktuellen Forschungsstand zum Thema Mobilfunk und Kinder. Insgesamt werden die in Deutschland geltenden Grenzwerte auch für Kinder als sicher angesehen. Dabei gibt es nach Einschätzung der Kommission bisher keine Hinweise, dass Kinder und Jugendliche empfindlicher reagieren als Erwachsene. Weil bisher erst wenige Studien mit jungen Menschen zu den gesundheitlichen Auswirkungen des Mobilfunks vorliegen, empfiehlt die SSK gebräuchliche Vorsorgeregeln für die Handynutzung, um vermeidbare Expositionen zu verringern. Handynutzer sollten unter anderem beim Telefonieren darauf achten, dass das Handy einen möglichst guten Empfang hat.

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Die Stellungnahmen der SSK wurden auf der 213. Sitzung am 5. und 6. Dezember 2006 verabschiedet und können seit kurzem auf ihrer Homepage nachgelesen werden.  

Quelle: Informationszentrum Mobilfunk e. V. (IZMF)

Über das IZMF:
Das Informationszentrum Mobilfunk (IZMF) ist Ansprechpartner für Bürgerinnen und Bürger, Medien sowie öffentliche und private Einrichtungen zum Thema mobile Kommunikation. Es ist ein eingetragener Verein, der von den Mobilfunknetzbetreibern gegründet wurde.

eingesandt von: Terhi Varkila am 20.04.2007 10:36 Uhr

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