Streit um UMTS-Erlös
Streit um UMTS-Erlös: Verfassungsgericht beginnt mit mündlicher Verhandlung - Das Bundesverfassungsgericht (BVG) hat heute in Karlsruhe mit der mündlichen Verhandlung über die Klage von drei Bundesländern auf einen Anteil am Milliarden-Erlös aus den UMTS-Mobilfunklizenzen begonnen.
Die unionsgeführten Länder Baden-Württemberg, Bayern und Hessen sind der Auffassung, dass die Länder an den rund 50 Milliarden Euro zur Hälfte beteiligt werden müssten, die Bundesfinanzminister Hans Eichel (SPD) bei der Versteigerung der Lizenzen im Sommer 2000 eingenommen hatte. Die Bundesregierung hatte das Geld zur Schuldentilgung verwendet.
Die Länder verweisen in ihre Klage darauf, dass die Lizenznehmer die Milliarden-Gebühren für den künftigen Multimedia-Mobilfunk als Betriebsausgaben geltend machen können und den Ländern deshalb Steuerausfälle in Höhe von 14 Milliarden Euro entstanden seien. Der baden-württembergische Finanzminister Gerhard Stratthaus (CDU) betonte vor Beginn der Verhandlung in Karlsruhe, die "ungeheure Summe" von mehr als 50 Milliarden Euro müsse in das "Verteilungssystem von Bund und Ländern eingearbeitet werden".
AFP
eingesandt von: Fenna Harms am 05.03.2002 14:35 Uhr
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