Das Benutzen eines Mobiltelefons am Steuer ohne Freisprecheinrichtung ist in den meisten europäischen Ländern verboten. Oft wird ein Zuwiderhandeln hart bestraft. Was allerdings viele Autofahrer nach Information des Automobilclub Kraftfahrer-Schutz (KS) nicht wissen ist, dass dieses Verbot auch für die Nutzung anderen Funktionen des Handys gilt, wie diktieren, Musik hören, Fotografieren etc. Der Fahrer verstößt schon dann gegen den deutschen § 23 (1a) StVO, wenn er das Handy in die Hand nimmt.
Dabei kommt es überhaupt nicht darauf an, ob eine Telefonverbindung tatsächlich zustande gekommen ist. So kann sich niemand herausreden, er hätte das Gerät nur einfach in der Hand gehalten, ohne zu telefonieren. Der KS nimmt dies erneut zum Anlass, an die Autofahrer zu appellieren, das Mobiltelefon während der Fahrt generell nicht zu benutzen. Übrigens gilt das Handy-Verbot auch für Radfahrer. Auch sie sind 'Fahrzeugführer' im Sinne der StVO.
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Quelle: Automobilclub Kraftfahrer-Schutz (KS)
Foto: Sony Ericsson
Über KS:
Der Kraftfahrer-Schutz e.V. (KS) ist mit 430.000 Mitgliedern einer der vier großen Automobilclubs in Deutschland. Mit seinen Töchtern Auxilia Rechtsschutz-Versicherungs-AG und KS Versicherungs-AG bietet er eine umfassende Palette an Club- und Versicherungsleistungen, von der Wildschadenbeihilfe über den KS-Notfall-Service bis hin zu preiswerten Rechtsschutz- und Schutzbriefversicherungen, die aufgrund von Leistung und Preis viele Rankings in den letzten Jahren gewonnen haben. In der Münchner Zentrale und in zehn Bezirksdirektionen sind rund 170 Mitarbeiter beschäftigt. Der Jahresumsatz der KS-Gruppe liegt bei circa 75 Millionen Euro. Der Vertrieb erfolgt über 10.000 unabhängige Makler und Mehrfachagenten.
eingesandt von: Terhi Varkila am 21.03.2006 12:29 Uhr
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