Telekom von Verbraucherschützern abgemahnt
Kooperation mit der Bahn verstoße gegen den Wettbewerb - Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hat die Deutsche Bahn und die Deutsche Telekom (Börse Frankfurt: DTE) wegen ihrer Auskunfts-Kooperation abgemahnt. Hintergrund ist die Werbung beider Unternehmen für die Telekom-Auskunft 11833 mit der Aussage "Jetzt mit Weitervermittlung zur Bahnauskunft" beziehungsweise "Die schnelle Verbindung zur Bahnauskunft".
Dabei wiesen weder Bahn noch Telekom auf die immensen Gebühren im Vergleich zur direkten Anwahl der Bahnauskunft hin, kritisierten die Verbraucherschützer. Über die Telekom koste das Telefonat fast zehnmal so viel wie normal. Der Bundesverband warf beiden Unternehmen "Abzocke" vor. "Man kann doch nicht ernsthaft für denselben Service das Zehnfache an Gebühren verlangen, ohne darauf hinzuweisen", betonte Rechtsexperte Thorsten Kasper.
In den vergangenen Wochen seien wiederholt Beschwerden von Bahnkunden beim Fahrgastverband Pro Bahn wegen der großflächigen Werbung von Bahn und Telekom eingegangen. Erst beim Blick auf die Telefonrechnung sei ihnen bewusst geworden, mit welchen immensen Mehrkosten der "schnelle Draht" verbunden sei.
So werden nach der Weitervermittlung durch die Deutsche Telekom an die Bahn-Auskunft weiterhin die höheren Gesprächsgebühren der Telekom-Auskunft statt die bei der Bahnauskunft fälligen zwölf Cent berechnet.
Von Martin Fiutak/mit Material von AFP
eingesandt von: Fenna Harms am 19.02.2002 11:01 Uhr
[
« vorherige |
News-Startseite |
aktuelle Nachrichten
| nächste »
]