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Tipps zur Rufnummernmitnahme


Ab 1. November 2002 ist es möglich, bei einem Wechsel des Mobilfunkanbieters die bisherige komplette Handynummer in ein anderes Mobilfunknetz mitzunehmen. Handy-Market.com gibt Tipps, was man bei der Rufnummernmitnahme beachten soll.

RufnummernportabilitätDie in der Presse teilweise vorkommenden Begriffe Rufnummernportabilität, Rufnummernmitnahme und MNP (mobile number portability) stehen alle für den gleichen Sachverhalt: Ab November besteht die  Möglichkeit,  die Mobiltelefonnummer, inklusiv der Vorwahl,  beim Wechsel zu einem anderen Anbieter beizubehalten.

Wie "heise online" berichtet, stellen die Netzbetreiber folgende Beträge für die Rufnummernmitnahme in Rechnung:

· T-Mobile:   24,95 Euro
· Vodafone: 24,95 Euro
· E-Plus:       24,95 Euro
· O2:              22,50 Euro

Die Kosten für die Rufnummernmitnahme beim Wechsel  zu einem anderen Mobilfunkanbieter trägt der Kunde. T-Mobile und Vodafone planen keine Gebührenerstattung. E-Plus dagegen erwägt für das kommende Jahr die Kosten zu übernehmen. O2 gewährt vorerst bis Ende des Jahres beim Wechsel zu O2 ein Guthaben von 25 Euro.

Laut Informationen der Webseiten der Netzbetreiber soll der Kunde Folgendes beachten:
Voraussetzung für die Mitnahme der Mobilfunkrufnummer ist die Kündigung des Vertrags bei dem bisherigen Mobilfunkanbieter. Normalerweise erhält man innerhalb von ca. 10 Tagen nach der Kündigung eine schriftliche Kündigungsbestätigung. Solange keine ordnungsgemäße Kündigung durchgeführt worden ist, kann der Neuantrag nicht entgegen genommen werden.

Ein Antrag auf Rufnummernmitnahme kann frühestens 4 Monate (123 Tage) vor Ende und bis spätestens 4 Wochen (31 Tage) nach Ende des jetzigen Vertrages gestellt werden. Die Beantragung läuft unkompliziert, wenn eine Rechnung des bisherigen Dienstanbieters oder eine entsprechende Kündigungsbestätigung mit allen nötigen Daten vorliegt. Meistens übernehmen die Mobilfunkanbieter dann alle weiteren Abwicklungsformalitäten.

Die neue Karte wird wenige Tage vor dem Ende des jetzigen Vertrages zusammen mit dem Handy ausgehändigt, beziehungsweise per Post geschickt. Sie wird in der Regel am Tag nach Ende des Vertrags mit dem bisherigen Mobilfunkanbieter innerhalb weniger Stunden frei geschaltet. Nach der Aktivierung kann man mit der neuen Karte, auf die die alte Handyrufnummer übertragen wurde, telefonieren.

Prepaid-Handys zum Aufbuchen und Abtelefonieren mit SIM-Lock, d.h. mit einer Sperre für die Nutzung mit einer anderen Mobilfunkkarte, müssen zuvor bei dem bisherigen Mobilfunkanbieter entsperrt werden. Die genauen Voraussetzungen zur Entsperrung erhält man von dem bisherigen Mobilfunkanbieter.

Die Rufnummern auf der alten Mobilfunkkarte sollten vor dem Wechsel zur neuen Karte im Handy gesichert werden. Die Übertragung der Rufnummern kann in den meisten Fällen beim Händler mittels eines Übertragungsgerätes vorgenommen werden. Bei neueren Handys kann man die Rufnummern auch direkt im Speicher des Mobiltelefons sichern. Anweisungen darüber findet man in der Bedienungsanleitung des Handyherstellers.

Ab November ist die Netzzugehörigkeit nicht mehr an der Vorwahlnummer zu erkennen, daher werden Mobilfunkbetreiber Möglichkeiten zur Netzabfrage anbieten.

Genauere Auskunft über die Rufnummernmitnahme erteilen die einzelnen Anbieter.

Quellen: T-Mobile, Vodafone, E-Plus, O2, Heise

eingesandt von: Terhi Varkila am 27.10.2002 17:06 Uhr

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