Das Bundeskabinett hat in seiner heutigen Sitzung den Gesetzentwurf zur Bekämpfung des Missbrauchs von 0190er-/0900er-Mehrwertdiensterufnummern beschlossen. Diese Nummern dienen dazu, telefonisch oder über PC abgerufene Dienstleistungen, etwa Beratungsdienste, schnell und einfach über die Telefonrechnung der TK-Gesellschaft abzurechnen.
Der heute beschlossene Gesetzentwurf schafft Transparenz bei Angeboten von 0190er- und 0900er-Mehrwertdiensterufnummern und gibt dem Verbraucher eine bessere Handhabe, gegen den Missbrauch dieser Nummern vorzugehen.
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Künftig erhält der Verbraucher einen Auskunftsanspruch gegenüber der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post, mit dessen Hilfe er sich darüber informieren kann, wer sich hinter einer 0190er-Mehrwertdiensterufnummern verbirgt. Die 0900er-Mehrwertdiensterufnummern, die seit dem 1.1.2003 genutzt werden können, müssen in einer Datenbank erfasst werden, die im Internet veröffentlicht wird.
Für mehr Transparenz sorgt insbesondere eine Regelung, die den Betreiber des Telekommunikationsnetzes, in dem die Mehrwertdiensterufnummern eingerichtet ist, verpflichtet, bei der Werbung für 0190er-/0900er-Mehrwertdiensterufnummern auf den Preis für die Nutzung hinzuweisen und diesen auch anzusagen. Diese Pflicht zur Preisansage gilt nach Ablauf einer Übergangsfrist von einem Jahr auch für Anrufe aus Mobilfunknetzen.
Wirkungsvoll ist zudem die Einführung von Preisobergrenzen von 3 € pro Minute bzw. 30 € pro Einwahl und die Pflicht zur Zwangstrennung nach einer Stunde. Hierdurch begrenzt die Bundesregierung das Risiko, durch ein missbräuchliches Angebot solcher Nummern einen übermäßig hohen Geldbetrag entrichten zu müssen. Auch die Befugnisse der Regulierungsbehörde, die bei Nichteinhaltung gesetzlicher Vorschriften oder der von ihr festgelegten Bedingungen zur Zuteilung von Nummern Anordnungen und andere geeignete Maßnahmen treffen kann, werden für den Verbraucher deutlicher.
Änderungen der datenschutzrechtlichen Regelungen erleichtern dem Verbraucher die Aufklärung eines Missbrauchssachverhaltes und somit die Durchsetzung seiner Rechte. Bei gesicherter Kenntnis von einer rechtswidrigen Nutzung einer Nummer kann die Regulierungsbehörde diese entziehen.
Die Anwählprogramme (sog. Dialer), die sich in der Vergangenheit zum Teil unbemerkt auf den Computer aufgeschaltet haben, müssen künftig vor ihrer Inbetriebnahme bei der Regulierungsbehörde registriert werden. Die 0190er-/0900er-Mehrwertdiensterufnummern dürfen ungekürzt gespeichert werden und entsprechend auf dem Einzelverbindungsnachweis erscheinen.
Der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit Wolfgang Clement: "Mit dem neuen Gesetz haben wir ein schlagkräftiges Instrument geschaffen, mit dem seit einiger Zeit herrschenden Missbrauch von Mehrwertdiensterufnummern aufzuräumen. Das ist unsere Politik für den Verbraucher."
Das Gesetz bedarf der Zustimmung des Bundesrates.
Der Gesetzentwurf ist abrufbar unter
http://www.bmwi.de/Homepage/Politikfelder/Telekommunikation & Post/Telekommunikations_Postpolitik.jsp
Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit
Foto: Siemens
eingesandt von: Terhi Varkila am 10.04.2003 09:56 Uhr
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