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Verbraucherschutzministerin Künast rät zur Beratung vor Handykauf


Bonn, 14. Dezember (bmvel) - Bundesverbraucherministerin Renate Künast rät allen, die Handys zu Weihnachten verschenken möchten, sowohl die finanziellen als auch mögliche gesundheitliche Risiken mitzubedenken. Das Problem der Verschuldung junger Menschen durch Handy-Benutzung nimmt weiter zu, so die Ministerin. Nach Angaben von Schuldnerberatungsstellen sind aufgelaufene Zahlungsverpflichtungen von einigen hundert bis mehreren tausend DM nicht ungewöhnlich.

Dies bestätigen auch die Inkasso-Unternehmen. Um die wirtschaftlichen Risiken des unkontrollierten, kostenintensiven Telefonierens mit dem Handy zu verringern, rät Künast, das finanzielle Risiko zu reduzieren, insbesondere dann, wenn sie Jugendlichen ein Handy zu Weihnachten schenken wollen:

  • Bei Handys mit Prepaid-Karte (aufladbares gespeichertes Guthaben) werden keine Grundentgelte erhoben. "Neutelefonierer" können ohne größeres finanzielles Risiko ein Gefühl für die Telefonkosten entwickeln


  • Bei Handys mit Festvertrag sollte die Finanzierung der Kosten auf Dauer gesichert sein. Es wird monatliches Entgelt fällig, selbst wenn das Telefon nicht benutzt wird


  • Aufwendige Ausstattung verteuert das Gerät (z. B. der technisch beschränkte aber kostenintensive Internetzugang)


  • Handy mit Dauergebrauchsanzeige erleichtert die Selbstkontrolle


  • Der Tarifdschungel kann, z. B. mit Hilfe von Test-Zeitschriften, gelichtet werden


  • Die Ministerin rät auch dazu, sich von den Händlern über kostengünstige Vertragsvarianten informieren zu lassen. (Anm. der Red.: Hier leistet die Beratung von Handy-Market.com ausführliche Hilfestellung.)

    Darüber hinaus begrüßt Künast ausdrücklich die Selbstverpflichtung der Mobilfunknetzbetreiber, ein Label für strahlungsarme Handys einzuführen: "Dies fördert die Transparenz auf dem Markt und erleichtert den Verbraucherinnen und Verbrauchern die Entscheidung. Allerdings müssen die Strahlungswerte deutlich sichtbar vor Kauf des Geräts erkennbar sein, z.B. auf der Packung des Gerätes oder auf dem Gerät selbst." Übersichten über die Strahlungswerte eines großen Teils der marktüblichen Handys finden sich im Internet, z.B. unter www.handywerte.de.

    Quelle: Verbraucherschutzministerium

    eingesandt von: Christian Treschan am 17.12.2001 10:33 Uhr

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