München - Die Zusendung von Werbe-SMS ohne vorherige und eindeutige Zustimmung durch den Empfänger stellt einen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte dar, stellte das Berliner Landgericht in einem kürzlich ergangenen Urteil fest. Der Kläger hat gegen ein Webportal geklagt, welches SMS-Votings betreibt und seine Telefonnummer ungefragt an einen Dritten, Werbe-SMS-Anbieter, weitergegeben hat. Er erhielt daraufhin Werbung für "Fish&Chips" auf sein Handy, der er nicht zugestimmt hatte. In der Entscheidungsbegründung heißt es: SMS-Werbung ohne Einverständnis des Konsumenten ist mit der grundsätzlich zulässigen Brief- und Wurfsendungswerbung nicht vergleichbar, sondern vielmehr im Ergebnis ebenso belästigend wie die grundsätzlich unzulässige ungefragte eMail-Werbung.
Der internationale Branchenverband "Mobile Marketing Association" (MMA) begrüßt die Entscheidung des Landgerichts Berlin als deutlichen Warnschuss an unseriöse Versender von SMS-Werbung. "Wir freuen uns sehr über dieses Gerichtsurteil. Das Urteil wird die Versendung unerlaubter SMS drastisch verringern. Das hilft den seriösen Anbietern von Mobile Marketing", so Cyriac Roeding, Chairman der MMA Europa. "Alle Mitgliedsfirmen der Mobile Marketing Association verpflichten sich strikt, nur nach vorheriger persönlicher Einwilligung Konsumenten per Handy anzusprechen."
Die Definition von Standards für SMS-Werbung und der Schutz der Endkonsumenten sind die Kernanliegen der MMA. "Die Versendung von werblichen SMS unterliegt den Regeln des permission based Marketing. Das bedeutet, dass der Endkunde ein einfaches bzw. doppeltes Einverständnis für den Empfang von Werbung auf seinem Handy geben muss", kommentiert Ulrich Pietsch, Direktor der MMA Deutschland, das Urteil.
Quelle: Mobile Marketing Association (MMA)
Über MMA:
Die Mobile Marketing Association (MMA) ist der Zusammenschluss von zwei internationalen Verbänden, in denen Weltunternehmen wie Nokia, Unilever und Microsoft vertreten sind.
Kernziele der MMA Deutschland sind neben der Förderung des Wachstums der Mobile-Marketing-Industrie der Schutz der Konsumenten und die Etablierung eines gemeinsamen Forums der unterschiedlichen Marktteilnehmer: Mobilgerätehersteller, Mobilfunk-Betreiber, Agenturen und Werbetreibende.
Im Konsumentenschutz ist die Einhaltung des Permission-based-Ansatzes, der ein Versenden von Werbebotschaften an Endkonsumenten, die nicht eingewilligt haben, verbietet, wichtigstes Ziel. Verbandsmitglieder arbeiten ausschließlich nach diesen Grundsätzen.
eingesandt von: Terhi Varkila am 10.03.2003 10:12 Uhr
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