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Vorwürfe der France Télécom haltlos

Das Bundesaufsichtsamt für Wertpapierhandel hat heute gegenüber MobilCom bestätigt, dass keine Hinweise für rechtlich unzulässiges Handeln seitens Frau Sibylle Schmid-Sindram vorlägen.

Die Tatsache, dass ihr Aktienerwerb nicht öffentlich gemacht wurde, verstoße nicht gegen geltendes Recht. MobilCom sei erst von 2002 an verpflichtet, Anteilskäufe über fünf Prozent zu melden.

Damit entkräftet das Bundesamt für Wertpapier eindeutig die Vorwürfe der France Télécom. Nach einem Bericht der Financial Times Deutschland wolle France Télécom die MobilCom-Pläne zum Aufbau der neuen Mobilfunktechnik solange nicht finanzieren, bis der Kauf von MobilCom-Aktien durch Frau Schmid-Sindram durch unabhängige Prüfer geklärt sei. Quelle: Mobilcom AG

eingesandt von: Arne Oberdieck am 22.02.2002 12:07 Uhr

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