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| Weihnachtszeit gleich Umtauschzeit |
"Verschenkt man ein Handy samt Mobilfunkvertrag, bleibt man unter Umständen auf den Kosten sitzen. Da hier monatliche Folgekosten meist über 24 Monate hinweg entstehen, ist es schwieriger dieses Paket wieder zu verkaufen", weiß Marie-Anne Winter vom Telekommunikationsportal www.teltarif.de. Da nutzt dann auch das vermeintlich günstige Handy wenig. Die vorzeitige Kündigung eines solchen Mobilfunkvertrages ist in der Regel kaum möglich - es sei denn, ein minderjähriges Kind hat sich den Vertrag zum neuen Handy für die Mama aufschwatzen lassen.
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Alternativ bleibt noch der Umtausch des Geschenkes. Handelt es sich um mangelfreie Ware, so hängt diese Möglichkeit allein vom guten Willen des Verkäufers ab. "Vor allem bei teuren Geschenken sollte man sich beim Kauf unbedingt eine Umtauschmöglichkeit auf dem Kassenbon bestätigen lassen", rät Winter. So kann bei Nichtgefallen wenigstens ein anderes Produkt aus dem Sortiment des Geschäftes ausgewählt werden. "Bei Mängeln an der Ware hat der Kunde gute Karten. Hier greift der grundsätzliche Anspruch auf Gewährleistung. Das bedeutet, dass der Händler die defekte Sache reparieren lassen oder neu liefern muss", ergänzt Marie-Anne Winter.
Weitere Tipps zum Thema Rückgabe und Umtausch von Geschenken unter www.teltarif.de/presse/2006/geschenkumtausch.html
Quelle: teltarif.de
Foto: Siemens
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eingesandt von: Terhi Varkila am 20.12.2006 13:59 Uhr
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