Zahl der überwachten Handy-Gespräche in BRD besonders hoch
Stuttgart - Die gesetzlichen Regelungen für die Überwachung vonTelefonen hinken längst hinter der technischen Entwicklung hinterher.
Neueste IMSI-Catcher (International Mobile Subscriber
Indentity) wie jene der Münchner Firma Rohde & Schwarz können in einer Umgebung von einigen Kilometern mobile Telefonnummern erkennen, ihre
genaue Position bestimmen sowie Handy-Gespräche zum Mithören abfangen und dann wieder ins Netz schleusen. Abhöranlagen wie diese IMSI-Catcher
"sind qualitativ etwas völlig anderes als die bisherige Telefonüberwachung. Deshalb bedarf es einer genauen gesetzlichen Grundlage", so Christian Frank, Sprecher im Justizministerium von
Schleswig-Holstein, im Telekommunikationsmagazin "connect" (Nr. 23, EVT: 31.10.2001).
Die Zahl der in Deutschland überwachten Telefone ist nicht erst seit den jüngsten Terroranschlägen enorm hoch. 1999 haben Sicherheitsbehörden bei 12.600 Zielpersonen mitgehört, in den USA waren es nach offiziellen Angaben insgesamt nur 1.190 Personen. Von einer "Überwachungslawine in Deutschland, die jedes Jahr zunimmt", spricht deshalb Jürgen Welp,
pensionierter Strafrechtsprofessor aus Münster. Welp in "connect": "Es wird allzu leicht eine Telefonüberwachung angeordnet, und hinterher war
nichts." Einige Netzanbieter befürchten zudem zunehmende technische Probleme in den Netzen durch die Überwachungs-Elektronik: "Wenn einerseits die Polizei hinter einem Kriminellen her ist, kann es
andererseits unmöglich werden, einen Notarzt zu rufen," so T-Mobil-Sprecher Philipp Schindera gegenüber "connect".
Das Arsenal an Telefonüberwachungstechnik ist mittlerweile schier grenzenlos. So bietet beispielsweise das System LIOS von Siemens im
Vollausbau pro Wählamt bis zu 10.000 Überwachungen gleichzeitig. Die Firma Netline Technologis in Tel Aviv bietet für 1.000 Dollar ein Gerät von der Größe einer Zigarrenkiste, das wie ein Störsender funktioniert und alle Mobilfunkgeräte im Umkreis lahm legt. In den USA ist der Einsatz derartiger "Cell Blocker" oder "Jammer" bei einer Höchststrafe von 11.000 Dollar und einem Jahr Gefängnis verboten. Die deutsche Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post erklärt zum Einsatz
von derartigen Handy-Blockern lapidar: "Ein solches Gerät kann nach deutschem Telekommunikationsrecht weder eine Frequenzzuteilung noch eine Gerätezulassung erhalten."
eingesandt von: Fenna Harms am 02.11.2001 16:39 Uhr
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