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Zwei Missbrauchsverfahren gegen Telekom eingeleitet


Bonn - "Letzte Meile" im Visier der Wettbewerbshüter - Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation hat wegen der möglichen Behinderung von Wettbewerbern zwei Missbrauchsverfahren gegen die Deutsche Telekom eingeleitet.

Im Visier der Wettbewerbshüter sind dabei die Zugangsbedingungen für Mietleitungen und der Standardvertrag des Ex-Monopolisten für den Zugang zur "Letzten Meile", wie der Präsident der Behörde, Matthias Kurt, mitteilte.

Die Regulierungsbehörde hatte die Telekom bereits im Oktober vergangenen Jahres wegen unzumutbarer Verzögerungen bei der Bereitstellung von Mietleitungen für Konkurrenten abgemahnt. Nun kündigte die Behörde an, sich mit der Länge und der Verbindlichkeit von Bestell- und Lieferfristen intensiver befassen zu wollen. Erstmalig würden dabei auch Entschädigungsregelungen und die Einführung eines regelmäßigen Berichtssystems in Erwägung gezogen, sagte Kurth.

Das zweite Missbrauchsverfahren gilt dem Teilnehmeranschlussvertrag, den Telekom-Konkurrenten unterschreiben müssen, wenn sie einen direkten Zugang zum Kunden im Ortsnetz erhalten wollen. Wettbewerber hatten der Telekom vorgeworfen, hier durch missverständliche Klauseln ihre marktbeherrschende Stellung noch weiter ausbauen zu wollen.

Ziel der Regulierungsbehörde sei es, klare und unverrückbare Vertragsbedingungen sicher zu stellen, die im Zweifelsfall auch gerichtlich eingeklagt werden könnten, sagte ein Sprecher. Wichtige Punkte seien dabei der Ausschluss technischer, terminlicher und finanzieller Hindernisse und die Absicherung eines abgestimmten Lieferprozesses. Auch hier würden "Sanktionsmaßnahmen in Form von Entschädigungsregelungen" geprüft.
AP

eingesandt von: Fenna Harms am 12.02.2002 20:30 Uhr

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