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Handy-Lexikon: Freisprecheinrichtung



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Freisprecheinrichtung

Eine Freisprechanlage dient dazu ein Telefonat führen zu können, und dabei beide Hände für andere Tätigkeiten frei zu haben. Dies ist insbesondere beim Lenken eines PKWs nötig:

Seit Anfang 2001 sind KFZ-Freisprecheinrichtungen in Personenkraftwagen nach §23 Abs. 1a der deutschen StVO zwingend erforderlich, solange der Motor des Autos läuft; die Vorgabe gilt grundsätzlich für alle Fahrzeugführer, also auch Radfahrer.

Im September 2004 wurde in einer Studie des nationalen schwedischen Forschungsinstituts für Straßen und Verkehr (VTI) dargelegt, dass diese Geräte die Sicherheit im Straßenverkehr nicht erhöhen, da die Aufmerksamkeit bereits durch das Telefonieren an sich abgelegt werde.

Im Jahr 2005 haben erneut mehrere Untersuchungen nachgewiesen, dass Freisprecheinrichtungen das durch das Telefonieren verursachte Unfallrisiko nicht senken. Eine australische Untersuchung kam sogar zu dem Ergebnis, dass Freisprecheinrichtungen Autofahrer zu häufigeren und längeren Telefongesprächen während der Fahrt verführen und deshalb das Unfallrisiko sogar erhöhen.


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